Hardware und Software brauchen einander
Nicht nur der Computer, der in vielen Büros und heimischen Wohnzimmern steht, sondern alle softwaregesteuerten Geräte benötigen zur Vervollständigung auch dementsprechende Datenverarbeitungsprogramme und die dazu gehörenden Daten. Software wird auch als Computerprogramm bezeichnet. Software und Hardware sind unabdingbar miteinander verknüpft, das eine funktioniert nicht ohne das andere. Die Software ist das Gegenstück der Hardware, mit ganz speziellen Daten. Die zusätzlichen Daten, welche der Softwaredatenträger enthält, werden benötigt um gewisse Programme in Gang zu setzen oder deren Funktionen auszuweiten. Dafür werden die Softwaredaten auf der Hardware gespeichert. Die Software ist demzufolge nichts anderes als ein Programm für Rechner und Co, welches sämtliche Prozesse steuert. Im Allgemeinen unterscheidet die Rechtsprechung zwischen Standardsoftware und Individualsoftware. Standardsoftware sind vor allem Betriebsprogramme auf dem jeweiligen Hardwareträger, welche in diesem Zusammenhang auch käuflich erworben werden müssen. Zur Individualsoftware zählen alle weiteren zusätzlichen Programme, die ein jeder Nutzer der Hardware gezielt für seine Belange und Zwecke einsetzten möchte.